Nicht brennbar, nicht explosiv
Alle von uns gelieferten Ballons können mit Heliumgas befüllt werden. Heliumgas ist ein natürliches Edelgas, nicht brennbar, nicht explosiv und giftig und Bestandteil unserer Atmosphäre. Zugelassene Gasdepots helfen Ihnen gerne bei der Lieferung und meist einen Füllhahn mit, um das Befüllen der Ballons zu vereinfachen.
Schwebedauer
Da Helium äußerst flüchtig ist, ist die Haltbarkeit im Vergleich zu mit Luft gefüllten Ballons begrenzt. Bei der Ballongröße 85/95 beträgt sie maximal 12 Stunden. Daher schweben mit Heliumgas gefüllte Ballons nur wenige Stunden (stark abhängig von der gewählten Ballongröße).
Befüllungsmethode
Auch die Art der Befüllung ist äußerst wichtig: Befüllen Sie einen Heliumballon niemals zu 100 %; etwa 80 % des tatsächlichen Ballonvolumens reichen aus. Da ein Ballon bis in eine Höhe von vielen Tausend Metern aufsteigen kann, dehnt er sich in der Atmosphäre aus und auf diese Weise genügend „Platz“ zum Ausdehnen, wodurch die Chance auf ein weitreichendes Schweben viel größer ist als bei einem zu 100 % gefüllten Ballon. Fügen Sie der Ballonfüllung auch niemals Luft hinzu (um eventuell Kosten zu sparen), da dies der Auftriebskraft der Ballons nicht zuträglich ist. Riesenballons hingegen haben im Vergleich zu normalen Ballons ein wesentlich größeres Fassungsvermögen und daher auch viel länger.
Empfehlung:
Als Mindestballongröße für die Heliumbefüllung empfehlen wir einen Ballon von 85/95 cm
Ballondekorationen
Wir empfehlen Ihnen, die Ballons so kurz wie möglich vor dem Gebrauch zu befüllen. Wenn Sie die Ballons heute mit Helium befüllen, werden sie morgen mit Sicherheit auf dem Boden liegen! Dies hat jedoch nichts mit der Qualität zu tun, denn mit Luft bleiben sie schließlich wochenlang gefüllt. Helium entweicht durch die Poren des Naturlatex.
LASS SIE NICHT FLIEGEN!
Wisa Enschede lehnt das Steigenlassen von Luftballons ab. Wir raten davon ab, mit Helium gefüllte Luftballons steigen zu lassen, um Umweltverschmutzung zu vermeiden und , dass sie nicht in die Atmosphäre gelangen (das Steigenlassen von Luftballons ist landesweit jedoch gesetzlich nicht verboten).
Heliumgas ist ausschließlich bei örtlich zugelassenen Gaslagern erhältlich.